Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB)

§1         Allgemeine Bestimmungen

 

1a) Allen mit hoesol® Otoplastik-Labor GmbH (kurz hoesol®) abgeschlossenen Lieferverträgen liegen die nachfolgenden  Bedingungen zugrunde. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1b) Mit in Kraft treten dieser Ausgabe verlieren frühere AGB’s ihre Gültigkeit.

1c) Erfüllungsort für Lieferverträge ist für beide Teile Görlitz. Etwaige Streitigkeiten werden mit bindender Wirkung nach Deutschem Recht entschieden. Gerichtsstand ist Görlitz.

1d) Sollten einzelne der nachfolgenden Paragraphen rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen davon unberührt.

 

§2         Produkte


2a) hoesol® behält sich vor, an seinen Produkten jederzeit technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen, ohne vorherige Information vorzunehmen. Ausgelieferte Produkte können daher von der Darstellung in Verkaufsunterlagen abweichen.

2b) hoesol® behält sich vor, die Herstellung einzelner Produkte jederzeit ganz einzustellen oder diese durch neue zu ersetzen.

 

§3         Lieferung


3a) Lieferfristen gelten ab Görlitz. Falls die Produktion oder Lieferung bestellter Waren durch höhere Gewalt, mangelnde Selbstbelieferung, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe,technische Betriebsstörungen oder ähnliche Behinderungen unmöglich ist, ruhen unsere Lieferverpflichtungen und wir sind berechtigt, von diesen ganz oder teilweise zurückzutreten.

3b) Aufträge erteilt der Kunde im Regelfall über die hoesol®-Internetseite „www.hoesol.de“. Der Kunde verantwortet, dass nur berechtigte Mitarbeiter Zugang zu diesem Portal haben bzw. Aufträge erteilen.

3c) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Im Regelfall verlässt jede Otoplastik(starr 3D) am 4. Werktag nach Auftragseingang unser Haus.

3d) hoesol® räumt seinen Kunden das Recht ein, von Kaufverträgen zurückzutreten, wenn der zugesagte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten ist. Der Ersatz etwaiger mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.

 

§4         Preise, Zahlungsbedingungen


4a) Die Listenpreise verstehen sich ab Görlitz, ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll und Mehrwertsteuer.

4b) Die Berechnung erfolgt nach der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste, wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Bei Preisänderungen durch Vorlieferanten, behält sich hoesol® Preisanpassungen vor.

4c) Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.

4d) Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung am Fälligkeitstage ein. Die Berechnung von Verzugszinsen in handelsüblicher Höhe, mindestens aber in Höhe der uns berechneten Bankzinsen, behalten wir uns vor.

4e) Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten wird.

 

§5         Versand


5a) Unsere Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Käufers, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

5b) Wir wählen Verpackung und Versand nach bestem eigenem Ermessen.

 

§6           Mängelhaftung, Gewährleistung


6a) Sollten Sendungen auf Gefahr von hoesol® reisen, sind etwaige Transportschäden sofort bei Anlieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen.

6b) Etwaige Fehlmengen werden durch Nachlieferung oder Gutschrift ausgeglichen.

6c) Mängelrügen können wir berücksichtigen, wenn diese uns innerhalb 8 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich zugehen.

6d) Berechtigte Mängelrügen beseitigen wir durch Neulieferung oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Eine 2. Nachbesserung ist nur zusammen mit einer neuen Abformung möglich. Die Nachbesserung gilt mit dem 2. vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.

6e) Die Otoplastiken werden auf Grundlage der Abformung erstellt. Eine Otoplastik ist frei von Mängeln, wenn sie der Abformung entspricht.

6f) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Teile, welche normalem Verbrauch oder Abnutzung ausgesetzt sind, ferner Beschädigungen, welche durch Überlastung oder unsachgemäße Behandlung entstehen.

6g) Bei der Herstellung von Otoplastiken durch uns wirkt der Auftraggeber mit. Er erstellt die erforderlichen Abformungen des Ohres und hat Sorge zu tragen, dass die Abformungen vollständig und blasenfrei die 2. Gehörgangskrümmung (Knick) abbilden. Die Ohrabformungen werden hoesol® digitalisiert per Scan im stl. Format zur Verfügung gestellt. Ohrabformungen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

6h) Die Gewährleistung beschränken wir auf 3 Monate nach Auslieferung.

6i) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der hoesol®, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

6j) Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden und von Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, d.h. unvorhersehbarer, unabwendbarer Ereignisse, eintreten. Eventuelle weitere sonstige Gewährleistungspflichten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§7         Eigentumsvorbehalt


7a) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht dann auf den Käufer über, wenn er alle Forderungen von hoesol® erfüllt hat.

7b) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller hoesol® unverzüglich zu informieren.

7c) Wird über das Vermögen eines Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolventantrag beim zuständigen Gericht gestellt wird, kann hoesol® von dem Vertrag  zurücktreten.

7d) Der Käufer, sofern er als Wiederverkäufer tätig ist, ist selbstverständlich berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuverkaufen. Forderungen an Dritte, welche hieraus resultieren, tritt der Käufer bis zum Eigentumsübergang an hoesol® ab.

7e) Der Käufer, sofern er als Wiederverkäufer tätig ist, ist bei Zahlungsrückstand gegenüber hoesol® verpflichtet, seine Kunden über die Abtretung aller Forderungen an hoesol® zu informieren und uns die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

 

Stand 01/2021